EU-Taxonomie - Technical Working Group

Platform on Sustainable Finance

Um die Klima- und Energieziele der EU für 2030 zu erreichen und die Ziele des europäischen Green Deals zu verwirklichen, ist es entscheidend, dass wir Investitionen in nachhaltige Projekte und Aktivitäten lenken. Um dies zu erreichen, sind eine gemeinsame Sprache und eine klare Definition des Begriffs „nachhaltig“ erforderlich. Aus diesem Grund wurde im Aktionsplan zur Finanzierung des nachhaltigen Wachstums ein einheitliches Klassifizierungssystems, die sog. EU-Taxonomie (Regulation (EU) 2020/852)  für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten geschaffen.

Die Taxonomie-Verordnung ist am 12. Juli 2020 in Kraft getreten. Sie schafft die Grundlage für die EU-Taxonomie, indem sie vier übergreifende Bedingungen festlegt, die eine Wirtschaftstätigkeit erfüllen muss, um als ökologisch nachhaltig zu gelten. Die Taxonomie Kriterien adressieren dabei sechs verschiedene Umweltziele:

    1. Eindämmung des Klimawandels
    2. Anpassung an den Klimawandel
    3. Die nachhaltige Nutzung und der Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
    4. Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
    5. Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung
    6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

Die eigentliche EU-Taxonomie wird von der Europäischen Kommission in Form einer Reihe von delegierten Rechtsakten im Rahmen der Taxonomie-Verordnung verabschiedet.

    • Ein erster delegierter Rechtsakt zur Anpassung an den Klimawandel und zur Eindämmung des Klimawandels wurde am 4. Juni 2021 zur Prüfung durch die Mitgesetzgeber förmlich angenommen.
    • 2022 wird ein zweiter delegierter Rechtsakt mit technischen Kriterien verabschiedet werden, der eine erste Liste von Tätigkeiten enthält, die einen wesentlichen Beitrag zu jedem der nicht klimabezogenen Umweltziele (Ziele 3 bis 6 in der obigen Liste) sowie zu weiteren Tätigkeiten leisten, die einen wesentlichen Beitrag zu den beiden Klimazielen leisten.
    • Danach wird die Entwicklung der Taxonomie fortgesetzt, indem im Laufe der Zeit weitere Aktivitäten hinzugefügt und die technischen Kriterien für die bereits aufgenommenen Aktivitäten aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass sie stets den neuesten wissenschaftlichen und technologischen Entwicklungen entsprechen.

Die Europäische Kommission entwickelt die EU-Taxonomie in enger Zusammenarbeit mit externen Experten (aus dem öffentlichen und privaten Sektor) und auf der Grundlage eines transparenten Prozesses unter Einbeziehung der Interessengruppen, robuster Methoden und wissenschaftlicher Erkenntnisse.

Als ständige Expertengruppe der Europäischen Kommission, die gemäß des Artikels 20 der Taxonomie-Verordnung eingerichtet wurde, unterstützt die Platform on Sustainable Finance die Kommission bei der Entwicklung ihrer Politik für nachhaltige Finanzen und insbesondere bei der Weiterentwicklung der EU-Taxonomie. Die Platform on Sustainable Finance ist dabei ein beratendes Gremium, das den horizontalen Vorschriften der EU Kommission für Expertengruppen unterliegt. Ihr Hauptzweck besteht darin, die Europäische Kommission bei verschiedenen Aufgaben und Themen im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der EU-Taxonomie zu beraten und die Kommission bei der technischen Vorbereitung delegierter Rechtsakte zu unterstützen, um die EU-Taxonomie umzusetzen. Derzeit gliedert sich die Platform on Sustainable Finance in sechs Untergruppen, die sich an der Vielfalt der Aufgaben und Unteraufgaben, den im Mandat angegebenen Fristen und den verschiedenen Arten der benötigten Fähigkeiten und Fachkenntnisse orientieren.

Die Technische Arbeitsgruppe (Technical Working Group on the Platform of Sustainable Finance) hat mit Uni.-Prof. Dr. Marzia Traverso als Co-Vorsitzende der Untergruppe am 15. Oktober 2020 ihr Mandat aufgenommen und fokussiert im Rahmen der Platform on Sustainable Finance die folgenden Ziele:

    • Entwicklung der technischen Screening-Kriterien für die Umweltziele 3-6 und Vorlage eines Berichts im dritten Quartal 2021;
    • Bericht zu einer Überarbeitung der Kriterien für alle sechs Umweltziele bis zum 3. Quartal 2022.

Kontakt:
Suzana Ostojic
Mail: suzana.ostojic@inab.rwth-aachen.de
Raum: 216