Um die Klima- und Energieziele der EU für 2030 zu erreichen und die Ziele des europäischen Green Deals zu verwirklichen, ist es entscheidend, dass wir Investitionen in nachhaltige Projekte und Aktivitäten lenken. Um dies zu erreichen, sind eine gemeinsame Sprache und eine klare Definition des Begriffs „nachhaltig“ erforderlich. Aus diesem Grund wurde im Aktionsplan zur Finanzierung des nachhaltigen Wachstums ein einheitliches Klassifizierungssystems, die sog. EU-Taxonomie (Regulation (EU) 2020/852) für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten geschaffen.
Die Taxonomie-Verordnung ist am 12. Juli 2020 in Kraft getreten. Sie schafft die Grundlage für die EU-Taxonomie, indem sie vier übergreifende Bedingungen festlegt, die eine Wirtschaftstätigkeit erfüllen muss, um als ökologisch nachhaltig zu gelten. Die Taxonomie Kriterien adressieren dabei sechs verschiedene Umweltziele:
Die eigentliche EU-Taxonomie wird von der Europäischen Kommission in Form einer Reihe von delegierten Rechtsakten im Rahmen der Taxonomie-Verordnung verabschiedet.
Die Europäische Kommission entwickelt die EU-Taxonomie in enger Zusammenarbeit mit externen Experten (aus dem öffentlichen und privaten Sektor) und auf der Grundlage eines transparenten Prozesses unter Einbeziehung der Interessengruppen, robuster Methoden und wissenschaftlicher Erkenntnisse.
Als ständige Expertengruppe der Europäischen Kommission, die gemäß des Artikels 20 der Taxonomie-Verordnung eingerichtet wurde, unterstützt die Platform on Sustainable Finance die Kommission bei der Entwicklung ihrer Politik für nachhaltige Finanzen und insbesondere bei der Weiterentwicklung der EU-Taxonomie. Die Platform on Sustainable Finance ist dabei ein beratendes Gremium, das den horizontalen Vorschriften der EU Kommission für Expertengruppen unterliegt. Ihr Hauptzweck besteht darin, die Europäische Kommission bei verschiedenen Aufgaben und Themen im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der EU-Taxonomie zu beraten und die Kommission bei der technischen Vorbereitung delegierter Rechtsakte zu unterstützen, um die EU-Taxonomie umzusetzen. Derzeit gliedert sich die Platform on Sustainable Finance in sechs Untergruppen, die sich an der Vielfalt der Aufgaben und Unteraufgaben, den im Mandat angegebenen Fristen und den verschiedenen Arten der benötigten Fähigkeiten und Fachkenntnisse orientieren.
Die Technische Arbeitsgruppe (Technical Working Group on the Platform of Sustainable Finance) hat mit Uni.-Prof. Dr. Marzia Traverso als Co-Vorsitzende der Untergruppe am 15. Oktober 2020 ihr Mandat aufgenommen und fokussiert im Rahmen der Platform on Sustainable Finance die folgenden Ziele:
Kontakt:
Suzana Ostojic
Mail: suzana.ostojic@inab.rwth-aachen.de
Raum: 216